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… vom „Sicherheitsbeauftragten“ zum „Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit“

Die Bedeutung gesunder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben steigt. Aufgrund knapper Ressourcen muss das Gut der betriebsärztlichen Einsatzstunde folglich gezielter eingesetzt werden als bisher. Statistisch kommen in Deutschland auf einen Arzt mit der entsprechenden Ausbildung weit mehr als 50 (bis über 100, je nach Lesart der Statistiken der BÄK und der BAuA) innerbetriebliche Sicherheitsbeauftragte.

Den Sicherheitsbeauftragten kommt im Bereich Sicherheit und Gesundheit eine besondere Rolle zu – sie haben bei der Partizipation der Mitarbeiter bei der Gestaltung von Sicherheit und Gesundheit eine Schlüsselposition.

Die Sicherheitsbeauftragten sollen mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten eng zusammenwirken (§ 20 Abs. 4 DGUV Vorschrift 1). Das wird selten wahrgenommen, da der Begriff „Sicherheitsbeauftragte“ sie häufig rein in die Rolle der „Sicherheit“ schiebt, was aber nicht der Aufgabenbeschreibung gem. § 22 SGB VII entspricht. Eine Umbenennung wäre hilfreich. Der vorgeschlagene Begriff „Beauftragter für Sicherheit und Gesundheit“ konkretisiert die Aufgabenstellung im Betrieb und verdeutlicht die fachliche Anbindung an den „Betriebsarzt“ und die „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ und damit die Einbindung in eine ganzheitliche betriebliche Sicherheits- und Gesundheitsorganisation.

In einer Studie von 2012 wurden 1.643 Sicherheitsbeauftragte verschiedener Branchen und Betriebsgrößen nach ihrer Tätigkeit und ihrer Einstellung zu einer Weiterentwicklung zu Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit befragt. Die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt wird in 18,5 % als „sehr gut“ und bei 38,2 % als „gut“ und mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit von 36,2 % als „sehr gut“ und 41,8 % als „gut“ empfunden. Die Frage „Wie fänden Sie eine Weiterentwicklung des Aufgabenfeldes des „Sicherheitsbeauftragten“ zum „Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit“?“ wurde von insgesamt rund 80 % der Befragten positiv beantwortet (n = 1.424). Die Zusammenarbeit mit Betriebsärzten scheint verbesserungsfähig. Eine Weiterentwicklung der Ausbildung zu einem „Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit“ wäre allerdings ebenfalls erforderlich. Die „Befugnisse“ und somit die Verantwortung der bisherigen „Sicherheitsbeauftragten“ sollten nicht erweitert werden. Es sollen weiterhin „Kollegen unter Kollegen“ sein.

Das Thema Gesundheit gehört grundsätzlich in weiten Teilen Europas mit zum Aufgabenspektrum der Sicherheitsbeauftragten und wäre damit auch für europaweit tätige Konzerne anwendbar. Durch Delegation von Aufgaben im Bereich Gesundheit auf geschultes Hilfspersonal in den Betrieben könnte dem Gesundheitsgedanken trotz der knappen Ressourcen ein geeigneter Raum verschafft werden. Auf der 87. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2010 wurde betont: „[…] Des Weiteren sollten Möglichkeiten […] zum vermehrten Einsatz von fachkundigem Hilfspersonal erörtert werden […]“ Die Entwicklung der „Sicherheitsbeauftragten“ hin zu „Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit“ wäre neben dem aktuellen einstimmig verabschiedeten Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer bzgl. des zukünftigen 140-stündigen Curriculums zur Weiterqualifizierung des nichtärztlichen arbeitsmedizinischen Assistenzpersonals ein weiterer Schritt in diese Richtung im Sinne einer die Betriebsärzte unterstützenden Delegation.

Die Weiterentwicklung der mit fast 650.000 größten Gruppe an „Arbeitsschutzexperten“ in den Betrieben hin von Sicherheitsbeauftragten zu „Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit“ könnte die Betriebsärzte in ihrer Arbeit sinnvoll unterstützen und auch die Forderung nach Partizipation der Beschäftigten umsetzen. Die Bereitschaft der Sicherheitsbeauftragten zu dieser Weiterentwicklung ist vorhanden.

Große Betriebe der chemischen Industrie haben diesen vorgeschlagenen Entwicklungsschritt in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) bereits aufgenommen und bilden seit Anfang 2013 die „Sicherheitsbeauftragten“ zu „Beauftragten für Sicherheit und Gesundheit“ fort bzw. bilden zukünftig entsprechend aus. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zieht derzeit in einem Modellprojekt mit einem großen Klinikbetreiber nach. Weitere Modellprojekte bei großen international tätigen Unternehmen stehen in den Startlöchern.

Wann ziehen die von Ihnen betreuten Betriebe nach?

Silvester Siegmann

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